Erfahrung

Verantwortung

Zuwendung

Beratungsgespräche

„Welche Hilfe steht mir zu, nachdem meine Frau einen Schlaganfall hatte?“

„Wir können meinem Mann die Stützstrümpfe nicht mehr alleine anziehen.“

 Wer kann helfen?

Bei allen Fragen rund um die Pflege bieten wir Ihnen Hilfestellung an. Ziel dabei ist, Pflegebedürftigen so lange als möglich das Leben im häuslichen Umfeld zu ermöglichen. Ferner unterstützen wir Sie bei der Klärung der Finanzierung der Pflege oder weiteren Hilfen.

Für diese Beratungsgespräche stehen die Pflegedienstleitung und ihre Stellvertreterin, die Koordinatorin unserer  Nachbarschaftshilfe und weitere hierfür qualifizierte MitarbeiterInnen zur Verfügung. Wir besuchen Sie zu Hause oder Sie kommen zu uns in die Sozialstation. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. 

Mögliche Anlässe für solche Beratungsgespräche können sein:

  • Hilfe bei der Beantragung der Pflegeeinstufung durch den Medizinischen Dienst.
  • Gespräche mit Angehörigen, die ohne Unterstützung eines Pflegedienstes selbst pflegen und hierfür Pflegegeld erhalten. Sie sind nach § 37 SGB XI verpflichtet, in regelmäßigen Abständen (Pflegegrad 1, 2 und 3 halbjährlich; Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich) ein für Sie kostenloses Pflegegutachten erstellen zu lassen. Als  anerkannter Partner aller Pflegekassen führen wir diese Beratungseinsätze durch.
  • Erstellung eines Versorgungsplans und Unterstützung bei der Umsetzung.
  • Schulung  von Pflegenden und/oder deren Angehörigen, abgestimmt auf den individuellen Pflegebedarf. Hierfür anfallende Kosten werden weitgehend von den Pflegekassen getragen.