Erfahrung

Verantwortung

Zuwendung

Verhinderungspflege

Das nehmen wir Ihnen ab:

Als pflegender Angehöriger sind Sie täglich gefordert. Oft sogar rund um die Uhr.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich ab und zu eine Auszeit gönnen oder einige Tage Urlaub machen, um Abstand zu gewinnen und neue Kräfte zu schöpfen. Doch bleibt die beunruhigende Frage: Wer soll dann den pflegebedürftigen Angehörigen versorgen? Unser Team übernimmt in dieser Zeit die Pflege im Rahmen der Möglichkeiten der Verhinderungspflege.

Nach Ablauf von sechs Monaten nach Einstufung in eine Pflegestufe stehen Pflegebedürftigen für bis zu 6 Wochen im Jahr insgesamt 1.612 € zu. Diese Leistung kann stundenweise, über das Jahr verteilt oder auch am Stück in Anspruch genommen werden.

Außerdem kann bis zu 50% des Leistungsbetrags für Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 Euro) zusätzlich für Verhinderungspflege ausgegeben werden.

Abgedeckt werden damit Leistungen der Grundpflege, die in Vertretung der pflegenden Person z.B. von uns erbracht werden. Wir informieren Sie gerne über die Einzelheiten, damit Sie beruhigt Kraft tanken können.